Drogen- / Alkoholabstinenz-Kontrollprogramm Drucken

 

März 2024 -
Wegen Personalmangel können wir bis auf Weiteres keine Abstinenzkontrollprogramme anbieten!

 

Die GRUS mbH organisiert die Erstellung forensisch-medizinischer Gutachten einschließlich der hierfür erforderlichen Bereitstellung und Durchführung von Laborleistungen.In dieser Eigenschaft führt sie in einem kooperativen Verbund mit nach DIN EN ISO 17025:2005 akkreditierten forensisch-toxikologischen Laboratorien Abstinenzkontrollprogramme (Drogenabstinenz, Alkoholabstinenz) unter Beachtung der hierfür geltenden Beurteilungskriterien (sog. CTU-Kriterien) in der medizinisch-psychologischen Fahreignungsdiagnostik durch.

Die Abstinenzkontrollprogramme können durchgeführt werden:

im Wege eines Urinkontrollprogrammes
oder
im Wege eines Haaranalyseprogrammes

(Kurzbeschreibungen s.
Urinkontrollprogramm Alkohol bzw. Urinkontrollprogramm Drogen bzw. Haaranalyseprogramm Alkohol bzw. Haaranalyseprogramm Drogen).


Beauftragung

Sind Sie an der Durchführung eines Abstinenz-Kontrollprogrammes interessiert, so fordern Sie einfach ein entsprechendes Vertragsformular mit dem zugehörigen ausgiebigem Leitfaden (Urinkontrollprogramm Alkohol bzw. Urinkontrollprogramm Drogen bzw. Haaranalyseprogramm Alkohol bzw. Haaranalyseprogramm Drogen fernmündlich oder schriftlich an bei:

Fa. GRUS mbH, Postfach 26 03, 72074 Tübingen
E-Mail:  Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.
Tel: 07071-254130; Fax: 07071-254131

Unmittelbar nach Ihrer Anforderung geht Ihnen ein Vertragsangebot zur Durchführung des Abstinenzprogrammes zu, das eine genaue Information und Instruktion über den organisatorischen Ablauf des Kontrollprogrammes enthält. Mit Ihrer Unterschrift gilt das Angebot als angenommen.

Urinabgabe                                                     Haarprobenentnahme

Ort:     Eberhardstr. 30, 72072 Tübingen                        Ort:     Eberhardstr. 30, 72072 Tübingen

Zeit:    nach telef. Einbestellung                                     Zeit:    nach Absprache


Fachärztliche Begutachtung

Je nach Sachlage benötigen auffällig gewordene Führerscheinbewerber bzw. -inhaber ein verkehrsmedizinisches Gutachten gem. § 13 Nr. 1 und § 14 Abs. 1 i.V.m. § 11 FeV. Auch derartige Begutachtungen durch Ärzte mit verkehrsmedizinischer Qualifikation werden von der GRUS mbH angeboten.

 

 

 

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